Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Museumsführungen und Workshops in der Camera Obscura
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Camera Obscura mit dem Museum zur Vorgeschichte des Films, betrieben durch die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST), Am Schloß Broich 28, 45479 Mülheim an der Ruhr – nachfolgend MST – ist Veranstalter von Museumsführungen sowie von Museumsworkshops.
1. Buchung / Vertragsabschluss
Individuelle Museumsführungen sowie Workshops in der Camera Obscura können schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Der Kundschaft wird ein Angebot mit Auflistung der Leistungen der MST zugesandt. Mit der schriftlichen oder telefonischen Bestätigung der Kundschaft kommt der Vertrag zustande.
2. Rücktritt durch den Kunden
Die Kundschaft kann jederzeit vor Beginn der Führung oder des Workshops zurücktreten. Die MST ist berechtigt, als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen eine Entschädigung zu verlangen. Der Rücktritt zu einer gebuchten Leistung muss schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der MST. Folgende Stornierungsgebühren gelten
bis 30 Tage vor Termin 15% des Preises
29 bis 14 Tage vor Termin 25% des Preises
13 bis 7 Tage vor Termin 40% des Preises
6 bis 3 Tage vor Termin 60% des Preises
ab dem 3. Tag vor Termin oder bei Nicht-Erscheinen der Gruppe 80% des Preises
Bei Verspätung der Gruppe bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Bei einem verspäteten Eintreffen der Gruppe verkürzt sich die Dauer der Führung bzw. des Workshops entsprechend.
3. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte eine Museumsführung bzw. ein Workshop nicht durchgeführt werden können, ist die MST berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Eine solche Berechtigung folgt insbesondere daraus, dass eine Leistung aus rechtlichen und / oder tatsächlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.
Die MST wird die Kundschaft von dem Hindernis unverzüglich informieren. Der Kundschaft wird die bereits geleistete Vertragssumme unverzüglich zurückerstattet. Aus dem Rücktritt resultierende Schadensersatzansprüche der Kundschaft sind ausgeschlossen.
4. Haftung
Der Betreiber hat gegen den Veranstalter keinen Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und der Schadenersatz nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht.
Stand: Juli 2024